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Begleitetes PKW Fahren
- Ab wann kann man sich für das begleitete Fahren anmelden? Ab 16 ½ Jahren kann der Führerscheinantrag bei der Behörde gestellt werden. Die Anmeldung als solches ist schon früher möglich.
- Wie lange muss in Begleitung gefahren werden? Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr
- Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung für das "Begleitete Fahren"? Die Fahrschüler sind auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B
- Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden? 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters
- Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden? 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters
- Wann beginnt beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit? Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der "Prüfungsbescheinigung")
- Wie lange dauert beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit? Wie beim "normalen" erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre
- Wann erhält man den Kartenführerschein?b Ab dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abholen
- Wer darf Begleiterin/Begleiter werden? Die Anforderungen an die Begleitpersonen sind folgende: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen), Eintragungen im Fahreignungsregister: maximal 1 Punkt
- Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt? Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
- Muss die Begleitperson an einer Einweisung teilnehmen? Nein, weil eine Einweisung nicht vorgeschrieben ist.
- Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden? Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen
- Wo sitzt die Begleitperson eigentlich? Es ist gesetzlich nicht festgelegt, wo die Begleitperson im Fahrzeug Platz nehmen muss
- Welche Fahrerlaubnisklassen sind mit eingeschlossen? Die Klassen AM und L
- Dürfen diese Fahrzeuge ohne Begleitung gefahren werden? Ja
- Begleiter und Alkohol? Auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze überschreiten und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen




