Sonstige-Klasse
Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung
Übrigens: Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
- Klasse L
- a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- selbstfahrende Futtermischwagen,
- Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
- auch mit Anhänger.




